Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SCANSUSTAIN
Gartenstraße 7
A-5274 Burgkirchen
Gerichtsstand: Ried im Innkreis

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von SCANSUSTAIN, Gartenstraße 7, A-5274 Burgkirchen (im Folgenden „Auftragnehmer“), insbesondere für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik . Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, elektronische Annahme oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Dazu zählen insbesondere:

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer kann Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen lassen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere dazu,

Werden erforderliche Mitwirkungen nicht erbracht, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzüge zu begleichen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilzahlungen, Akontozahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Softwarebestandteile, Analysen, Dokumentationen und sonstigen Werke bleiben urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(3) Jede Weitergabe, Veränderung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

7. Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer gewährleistet eine sorgfältige Ausführung nach dem Stand der Technik.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 6 Monate ab Abnahme.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust oder Ansprüche Dritter wird ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
(4) Für Inhalte, Daten oder Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz verarbeitet. Eine gesonderte Datenschutzerklärung wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

10. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zuge des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.

11. Höhere Gewalt

Kann der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Störungen in der Energieversorgung, staatliche Maßnahmen, Netzwerk- oder Systemausfälle) Leistungen nicht erbringen, entstehen daraus keine Schadenersatzansprüche.

12. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Laufende Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, grobe Vertragsverletzungen) ist jederzeit zulässig.

13. Gerichtsstand und geltendes Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Ried im Innkreis vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.